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Pressemitteilung

Tschernobyl-Kundgebung

Am 26. April, jährt sich zum 26. mal die Atomkatastrophe von Tschernobyl

Aus diesem Anlass ruft das Anti-Atom-Forum Augsburg - dem auch die ÖDP Augsburg angehört - zu einer Kundgebung am Samstag, den 28. April 2012 um 13:00 Uhr auf dem Augsburger Rathausplatz auf. Alle Augsburgerinnen und Augsburger sind gebeten, durch ihr Kommen ihre Solidarität mit den Opfern der Atomwirtschaft in Tschernobyl und weltweit zum Ausdruck zu bringen. Die Folgen von Tschernobyl sind noch heute messbar: so dürfen z.B. Wildschweine, die in den westlichen Wäldern erlegt werden größtenteils nicht zum menschlichen Verzehr freigegeben werden, weil sie zu stark strahlen. Die Ursache sind die noch immer hohen Konzentrationen von strahlenden Isotopen im Waldboden, die durch radioaktiven Fallout nach der Tschernobyl-Katastrophe hier in der Region abgelagert wurden.

Den traurigen Höhepunkt der langen Reihe von Atomunfällen bildete dann im vergangenen Jahr der GAU (Größter Anzunehmender Unfall) im Japanischen Fukushima. Auch hier sind weite Landstriche durch radioaktive Verseuchung nun für lange Zeit unbewohnbar. Tausende haben ihren gesamten Besitz und ihre Heimat verloren. Und wir hier in Augsburg leben nur 39 km entfernt vom Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen, dessen beide Reaktoren vom Typ her denen in Fukushima absolut gleichen. "Sicherlich wird man hier kein Erdbeben in Kombination mit einer Flutwelle erwarten müssen", so der Chef der Augsburger ÖDP, Christian Pettinger, "aber es reicht bereits ein starkes Gewitter, um ein AKW in die Knie zu zwingen: werden durch Blitzschlag die abgehenden Hochspannungsleitungen beschädigt oder müssen aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden, kann das AKW die erzeugte Energie nicht mehr abführen und muss deshalb eine Schnellabschaltung einleiten." Der Prozess einer Schnellabschaltung sei aber genau bei Siedewasserreaktoren besonders kritisch und habe letztlich in Tschernobyl zur Katastrophe geführt.

Was sind aber die Folgen eines GAUs in Gundremmingen? Das ist genau eine der Fragen, mit denen sich die ÖDP derzeit im Rahmen eines Bürgerantrags an den Stadtrat Augsburg auseinander setzt. "Wir wollen das Thema atomare Gefahren durch Gundremmingen in einer breiten öffentlichen Diskussion erläutert sehen und erwarten von der Stadt hier kompetente Antworten. Soweit wir derzeit wissen, gehen die geplanten Maßnahmen aber nicht über den Aufbau von zwei Notaufnahmestationen im Stadtgebiet hinaus. Insbesondere eine Evakuierung der Stadt scheint nicht geplant zu sein", so Pettinger. Sollen die Augsburger dann im radioaktiv verseuchten Stadtgebiet ausharren? Viele werden das nach Möglichkeit nicht tun und sich entsprechend privat absetzen. Ab was geschieht mit den Mitbürgeinnen und Mitbürgern, die nicht aus eigener Kraft aus dem Krisengebiet fliehen können? Kann für die Verbleibenden eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden? Wer sichert die leerstehenden Häuser gegen Plünderung? Oder ganz profan die Frage nach dem Wert von Immobilien nach einer radioaktiven Verseuchung: Pettinger: "Die Betreiber von AKWs sind nicht Haftpflicht versichert und können daher keinen Schadensersatz leisten für den (Wert)Verlust von Immobilien. Und ob eine mögliche staatliche Entschädigung den Erwerb eines vergleichbaren Objektes andernorts ermöglicht, muss bezweifelt werden."

Die ÖDP kommt jedenfalls in ihrem Bürgerantrag zu dem Schluss, dass die Stadt Augsburg das Risiko einer Atomkatastrophe im AKW Gundremmingen nicht mehr länger hinnehmen dürfe und deshalb in einer Resolution durch den Stadtrat die Bundes- und Landesregierung auffordern müsse, Gundremmingen sofort abzuschalten. Für den Bürgerantrag werden derzeit Unterstützungsunterschriften gesammelt, um eine Behandlung im Stadtrat zu ermöglichen. Auch auf der Kundgebung am 28. April können sich die Augsburgerinnen und Augsburger in die Unterschriftenlisten eintragen. Die Listen können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden: unter www.oedp-augsburg.de -> Aktuelles -> Bürgerantrag -> Buergerantrag.pdf. Beim Ausdrucken müssen dann nur die Vorder- und Rückseite auf das selbe Blatt Papier ausgedruckt werden. Man kann sich aber auch bei der Veranstaltung mit Unterschriftsbögen eindecken.

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