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Pressemitteilung

ÖDP Augsburg-Stadt zur Diskussion um den §218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)

Die Achtung und der Schutz ungeborenen menschlichen Lebens waren von jeher Kernanliegen der Ökologisch Demokartischen Partei (ÖDP). In Anbetracht der neu entflammten Diskussion um den §218 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, hat sich der Vorstand des ÖDP-Kreisverbandes Augsburg-Stadt nochmals intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei sahen die Vorstandsmitglieder keinerlei Notwendigkeit, das geltende Gesetz, wie von Teilen der "Ampel"-Koalition aktuell gefordert, reformieren beziehungsweise ganz aus dem Strafgesetzbuch streichen zu wollen.

Foto: Peter Biet, ÖDP Augsburg-Stadt

Der §218 StGB wurde nach langen, harten Diskussionen Anfang der 1990ger Jahre als Kompromisslösung errungen. Abgesehen von den Fällen, in denen eine medizinische Indikation (Gefahr für Leib und Leben von Mutter oder Kind) oder eine juristische Indikation (etwa Vergewaltigung) vorliegt, schützt er das ungeborene menschliche Leben, indem er Schwangerschaftsabbrüche als rechtlich nicht gerechtfertigt klassifiziert, sie aber unter klaren Vorgaben straffrei stellt, weil eine ungewollte Schwangerschaft eine schwere Konfliktsituation hervorrufen kann, deren Lösung sich gesetzgeberischen Maßnahmen entzieht. So wird der Vorstand der ÖDP Augsburg-Stadt auf seiner Jahreshauptversammlung im Juli seinen Mitgliedern vorschlagen, einen Antrag an den Bundesparteitag zu stellen, der die Bundespartei auffordert sich erneut klar und eindeutig hinter das gute aktuelle Gesetz zu stellen.

 

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