Pressemitteilung
ÖDP Augsburg fordert Einführung einer kommunalen Einwegverpackungssteuer nach dem Tübinger Modell
Wie gemeldet, hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kommunen in Deutschland eine Steuer erheben können auf Wegwerfartikel wie z.B. Verpackungen und Besteck aus dem Speisenverkauf der Gastronomie. Damit soll zum einen erwirkt werden, dass das Müllaufkommen sinkt und zum anderen die Unkosten der Gemeinden für die Müllbeseitigung nicht an allen Steuer- und Gebührenzahlern hängen bleiben, sondern die Verursacher des Müllberges zur Kasse gebeten werden. Die Stadt Tübingen hatte eine entsprechende Abgabe bereits 2022 eingeführt und macht seither positive Erfahrungen dahingehend, dass tatsächlich das Müllaufkommen zurückgeht. ÖDP-Stadtrat Christian Pettinger hatte im August 2023 dann einen Antrag an die Augsburger Oberbürgermeisterin Weber gestellt, die Stadt Augsburg möge dem Tübinger Beispiel folgen.
Allerdings erhielt Pettinger damals eine ablehnende Antwort von Augsburgs Finanzreferenten Barth: durch die Rechtsunsicherheit wegen des ausstehenden Bundesverfassungsgerichtsurteils sei eine Einführung in Augsburg nicht empfehlenswert. Zudem würden die kommunalen Spitzenverbände einen bundeseinheitlichen Weg bevorzugen. Laut Barth sei deshalb ein Bundes-Fonds eingeführt worden, in den alle Hersteller fraglicher Wegwerfartikel einzahlen müssten und die Kommunen dann Zuschüsse aus dem Fonds erhalten könnten, zur teilweisen Deckung ihrer Unkosten bei der Müllbeseitigung. Außerdem sei die Erhebung einer Kommunalsteuer mit erheblichem personellem Aufwand verbunden.
Pettinger hat nun aktuell erneut einen Antrag auf Einführung einer Abgabe auf Wegwerfartikel in Augsburg gestellt: „Durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil besteht nun Rechtssicherheit. Die Meldungen aus Tübingen bestätigen deutliche Rückgänge beim Müllaufkommen. Das sollte für Augsburg dann als Motivation ausreichen, um auch hier der Müllflut entgegenzutreten“, so Pettinger. Das Thema Mikroplastik in unserer Umwelt sei hinlänglich bekannt und zudem sei es ungerecht, dass die Steuer- und Gebührenzahlenden für die Verursacher des Wegwerfmüllberges aufkommen müssten. Pettinger: „Wir müssen die Müll-Lawine an der Wurzel anpacken. Es ist doch lediglich Kosmetik, wenn die Stadtreinigung für Sauberkeit sorgt. Und wenn die bisherigen Versuche, das Müllaufkommen zu reduzieren, insbesondere bei der Gastronomie größtenteils auf taube Ohren stößt, dann muss eben die öffentliche Hand hier steuernd eingreifen!“ Ein bundeseinheitlicher Fonds sei hierzu nicht zielführend zumal völlig unklar sei, ob z. B. Augsburg aus diesem Fonds auch entsprechend Mittel zugeteilt bekäme.