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Pressemitteilung

ÖDP Augsburg: Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, Antwort des Finanzreferenten und Einschätzung dazu

Antwort des H. Finanzreferenten siehe unten angehängte PDF-Datei: Sehr geehrter Herr Finanzreferent Barth, vielen Dank für die zügige Beantwortung meines Antrages zur Einführung einer kommunalen Einweg-Verpackungssteuer in Augsburg.

Wie Sie ausführen, war wegen der bis kürzlich bestehenden Rechtsunsicherheit eine vertiefte Diskussion über die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer in Augsburg bis heute noch nicht erfolgt. Zudem sei für eine Einführung einer solchen kommunalen Steuer die Zustimmung der Staatsregierung bzw. des Innenministeriums erforderlich. Sie geben der Hoffnung Ausdruck, dass sich nunmehr nach dem zustimmenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Staatsregierung mit der Thematik befassen werde. Wie ich Ihrem Schreiben weiter entnehme, haben Sie die Regierung von Schwaben als zuständige Ansprechpartnerin diesbezüglich auch schon angefragt. Ich stimme Ihnen zu, wenn wir nunmehr auf eine Antwort der Staatsregierung zum Thema warten.

Wenn Sie dann allerdings auch noch warten wollen, bis die neugewählte Bundesregierung auf Veranlassung der Städtetage von Bund und Land eine bundesweite Regelung verabschiedet, fürchte ich, dass wir in absehbarer Zeit gar keine Lösung bekommen. Im Übrigen hindert uns auch nichts daran, schon mal einen Blick auf die für Augsburg zu erwartenden Zahlen zu werfen. Insbesondere da ja für die Geltendmachung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds das einschlägige Aufkommen an Einwegverpackungen im Stadtgebiet eh schon ermittelt werden müsste. Damit haben wir dann zumindest schon mal Grundlagen, auf denen wir aufbauen können.

Dass mit den Mitteln aus dem Fonds nur ein Teil des tatsächlichen Aufwandes gedeckt werden dürften, steht für mich außer Frage. Unter dem Strich ist es dann auch schon fast egal, ob hier Steuermittel über den städtischen Haushalt oder Müll-Gebühren aufgewendet werden. Wobei dem städtischen Haushalt jegliche Entlastung natürlich zu Gute käme.

Womit wir bei dem von Ihnen angesprochenen Thema der Wirtschaftlichkeit wären: Sie stellen ja hierbei den zu erwartenden personellen und organisatorischen Aufwand bei der Erhebung einer Verpackungssteuer dem zu erwartenden Steueraufkommen gegenüber. Ich denke, dass wir auch für eine diesbezügliche Einschätzung die oben schon erwähnten Zahlen benötigen. Mir ist aber auch äußerst wichtig, darauf hinzuweisen, dass es bei der Einweg-Verpackungssteuer nicht nur um eine Wirtschaftlichkeitsfrage geht, sondern viel mehr um eine Steuerungsabgabe, die für Verbraucherinne und Verbraucher die Nutzung von Mehrwegverpackungen im Straßenverkauf attraktiver machen soll. Wenn es uns so gelingt, die Materialverschwendung und damit die unnötige Freisetzung von CO2 einzudämmen, bringt uns das volkswirtschaftlich auf lange Sicht erheblich mehr Vorteile, als kurzfristig für die Verwaltung an Kosten aufzuwenden wäre.  

Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, mich über die weiteren Schritte laufend zu informieren, welche die Stadtverwaltung in dieser Sache gehen wird. Insofern und da ja noch eine gremiale Entscheidung zu diesem Thema aussteht, betrachte ich die Bearbeitung meines Antrages definitiv auch nicht als geschäftsordnungsgemäß erledigt.   

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