Pressemitteilung
Flächennutzungsgebühr für E-Roller-Stellplätze
Auch in Augsburg gibt es inzwischen mehrere kommerzielle Anbieter, die sogenannte E-Scooter verleihen. In der Folge stehen die mehreren Hundert E-Roller im gesamten Stadtgebiet an allen möglichen und vor allem auch unmöglichen Orten, meist in kleinen Gruppen herum und warten auf Nutzer.
Vielfach werden die Gefährte von den Anbietern nach der nächtlichen Strombetankung ordentlich in Reih und Glied irgendwo im öffentlichen Straßenraum aufgereiht. Dabei teilen sich etwa drei Roller die Fläche von 1,5 m2. D.h. man kann je Roller also eine Standfläche von einem halben Quadratmeter annehmen. Und nachdem diese Roller ja 95% ihrer Zeit irgendwo stehen und auf Kunden warten und dies über Monate und Jahre, blockieren sie damit einen doch nicht geringen Anteil der wertvollen, weil knappen, öffentlichen Verkehrsflächen.
ÖDP-Stadtrat Christian Pettinger meint dazu: "Alle Gewerbetreibenden, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen öffentliche Flächen benutzten, müssen an die Stadt dafür eine Gebühr entrichten. Egal ob für Info- oder Verkaufsständen oder für die Einrichtung einer Baustellenandienungsfläche: immer verlangt die Stadt eine entsprechende Gebühr. Ich sehe nicht ein, warum wir jetzt ausgerechnet den Roller-Vermietern öffentliche Flächen gratis zur Verfügung stellen sollen." Dies umso mehr, als in den letzten Wochen die Zahl der Roller stark zugenommen habe.
Darüber hinaus gehen manche Nutzer mit den Rollern alles andere als pfleglich um. Und so stehen oder liegen die Roller häufig irgendwo im Weg: auf Fuß- oder Radwegen, quer über den gefrästen Rillen, die eigentlich Menschen mit Sehproblemen Orientierung geben sollten oder sie blockieren Fahrräder im Radlständer, die dann nicht mehr zu entnehmen sind. Mit anderen Worten, die Roller werden zum Ärgernis und u.U. zu einer echten Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund dieser misslichen Lage haben manche Kommunen bereits die Notbremse gezogen: in Paris werden z.B. Roller, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind, von der Stadtverwaltung als Sperrmüll entsorgt. Die kanadische Millionenmetropole Montréal hat nun im Februar die Notbremse gezogen und die Leih-E-Roller generell im Stadtgebiet verboten.
Ein Verbot von E-Rollern scheint Pettinger als Lösung nicht vorzuschweben. Aber er hat jetzt an OB Gribl einen Antrag gestellt, der über eine städtische Satzung dafür sorgen soll, dass die Roller in ihrer Zahl auf ein Minimum begrenzt werden. Dies solle die Erhebung einer Nutzungsgebühr für die Roller-Abstellflächen im Stadtgebiet leisten. Pettinger: "Und wie bei falschgeparkten Automobilen soll zukünftig bei widerrechtlich, behindernd oder gefährdend abgestellten E-Rollern der Halter, also die Verleihfirma, einen Strafzettel bekommen. Liegt eine akute Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, kann das Fahrzeug auch kostenpflichtig entfernt werden."