Pressemitteilung
Antrag der ÖDP auf Monitoring bei wiederholtem illegalen Baumfrevel
Im März beginnt wieder die Vogelbrutzeit. Deshalb nutzen viele Grundstückseigentümer die Zeit davor, um auf ihren Grundstücken notwendige Baumfällungen durchzuführen. Dabei müssen sie aber die Augsburger Baumschutzverordnung berücksichtigen: nicht jeder Baum, der den Besitzer aus welchen Gründen auch immer stört, darf ohne Not gefällt werden.
Leider, so ÖDP-Stadtrat Christian Pettinger, häuften sich bei Ihm derzeit Anfragen von BürgerInnen, die in ihrem jeweiligen Umfeld Baumfällungen von offenbar kerngesunden und zum Teil sehr alten, großen Exemplaren bemerken und sich wundern, dass diese Bäume so ohne Weiteres gefällt werden dürfen. Pettinger: „Nachdem ich als Stadtrat ja auch nicht alle Verwaltungsvorgänge kenne, habe ich jetzt bei der Frau Oberbürgermeisterin Weber einen entsprechenden Berichtsantrag gestellt: ich will es zum nächsten Umweltausschuss am 13. März jetzt genau wissen: wo und durch wen sind in der aktuellen Wintersaison 2022/23 Bäume gefällt worden und warum. Und wer hat das jeweils genehmigt und wo wurde ggf. gegen die Baumschutzverordnung verstoßen?“
Das Thema Baumschädigungen und illegale Fällungen war ja schon in der Vergangenheit ein immer wiederkehrendes Thema. Deshalb wurde die Baumschutzverordnung auch präzisiert und z.T. verschärft. „Wir verlieren nach wie vor viel zu viele Bäume im Stadtgebiet. Angesichts der Bedeutung für die Klimawandelfolgebewältigung können wir uns als Stadt das aber nicht länger leisten. Mit dem Nachpflanzen kommen wir ja bekannter Maßen nicht hinterher. Ich frage mich, ob die derzeit in der Baumschutzverordnung hinterlegten Sanktionen noch ausreichen, um illegale Fällungen und Beschädigungen zu verhindern. Die Baumschutzverordnung darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen“, so Pettinger. Er habe sich deshalb bereits in der vergangenen Ratsperiode dafür ausgesprochen, eine sogenannte Blacklist einzuführen. Akteure, die Bäume schädigten oder illegal fällten, würden darin öffentlich aufgelistet und dürften von der Stadt nicht mehr beauftragt werden, da sie ja durch ihr Tun ausreichend bewiesen hätten, dass sie nicht für Baumpflegemaßnahmen geeignet wären. Erst mit dem Nachweis von ausreichenden zertifizierten Schulungsmaßnahmen für ihr Personal würden die Namen der Unternehmen wieder aus der Blacklist gelöscht. Privatleute könnten sich dann ebenfalls an der Blacklist orientieren. Pettinger: „Die mit Verstößen gegen die Baumschutzverordnung verbundenen Ordnungsgelder sind für viele Bauträger kein wirkliches Hindernis. Wenn aber öffentlich bekannt wird, dass Firmen illegal Bäume abholzen, dann wird sich das in den Auftragsbüchern wiederfinden. Vielleicht keimt dann bei dem ein oder anderen endlich die Einsicht, dass Bäume enorm wertvoll sind.“