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Antrag / Anfrage / Rede

Verbot von Fracking auf Augsburger Grund

Antrag an den Stadtrat Augsburg:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,

von der Bundesregierung wir derzeit mit Hochdruck an einem Gesetz gearbeitet, welches das technische Verfahren „Fracking“ zur Erdgasförderung bundesweit zulassen soll. Wir befürchten bei einer möglichen Anwendung des Verfahrens in der Region Augsburg eine erhebliche Gefährdung für das Augsburger Trinkwasser. Nachdem die Stadt Augsburg für die Trinkwasserversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich ist, muss der Stadtrat hier alles unternehmen, um Fracking generell zu verhindern. Ich bitte Sie daher den nachfolgenden Antrag dem Augsburger Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung zum nächst möglichen Termin vorzulegen:

Der Stadtrat Augsburg möge beschließen:

1. Auf dem Augsburger Stadtgebiet und in den externen Besitzungen der Stadt Augsburg ist Fracking ohne Ausnahmen verboten.

2. Der nachfolgende Text wird als Resolution des Augsburger Stadtrates beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution an die Bayerische Staatsregierung, sowie an die Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestages zu verschicken. Auch die Augsburger Bundestagsabgeordneten sollen je ein Exemplar der Resolution erhalten. Die Vertreter der Stadt Augsburg im Städtetag werden beauftragt, die Resolution in diesem Gremium als Antrag einzureichen, mit dem Ziel, dass sich der Städtetag mit einer auf seinen Wirkungsbereich zugeschnittenen Resolution ebenfalls gegen das Fracking ausspricht.

Resolution:

Der Stadtrat der Stadt Augsburg lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Dies betrifft sowohl die Förderung aus konventionellen als auch aus unkonventionellen Lagerstätten. Der Augsburger Stadtrat befürchtet gemeinsam mit vielen Fachleuten schwerwiegende Beeinträchtigungen des Grund- und Trinkwassers insbesondere durch die giftigen chemischen Zusatzstoffe (Additive), von denen einige im dringenden Verdacht stehen, kanzerogen zu wirken. Der Stadtrat stellt fest, dass der Einsatz wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht.

Da es bisher weder in Bayern noch auf Bundesebene ein konkretes Verbot von Fracking gibt, fordern wir die bayerische Staatsregierung auf, die bereits vorliegende Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins zur Änderung des Bergrechts im Bundesrat zu unterstützen und damit möglichst schnell Fracking mit wassergefährdenden Substanzen in Deutschland zu verbieten.

Außerdem erwarten wir die umfassende und vollständige Offenlegung aller Informationen zu bereits in Bayern stattfindenden Erkundungen.

Wir fordern darüber hinaus, dass keine weiteren Erkundungslizenzen durch die bayerische Staatsregierung vergeben werden.

Eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik haben sich bereits gegen Fracking ausgesprochen. Gemeinsam mit ihnen fordert die Stadt Augsburg den Bund (Bundesregierung und Bundestag) auf, das total veraltete Bergrecht umgehend zu ändern und auch das Wasserrecht der neuen Gefahrenlage anzupassen. Künftig ist bei allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking - beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis - neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisteten. Ebenfalls ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Die Augsburger Bundestagsabgeordneten Ulrike Bahr (SPD), Claudia Roth (Grüne) und Volker Ullrich (CSU) werden aufgefordert, sich über den Bundestag bei der Bundesregierung in diesem Sinne zu verwenden. Die Augsburger Landtagsabgeordneten Dr. Linus Förster (SPD), Harald Güller (SPD), Johannes Hintersberger (CSU), Christine Kamm (Grüne) und Bernd Kränzle (CSU) werden aufgefordert, sich bei der Bayerische Staatsregierung für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bergbaurechtes einzusetzen.

Alle Abgeordneten werden gebeten dem Stadtrat bei seiner nächsten Sitzung über ihre Aktivitäten in Sachen Fracking zu berichten.

Begründung:

Beim Fracking-Verfahren wird dichtes Speichergestein mit hohem hydraulischem Druck von Wasser unter Zusatz von Sand und zahlreichen chemischen Verbindungen, die zum Teil hochgiftig sind, aufgebrochen (englisch: „fracking“). Die dadurch entstehende bessere Wegsamkeit im Gestein macht die Förderung von Gas oder Öl möglich. Weil das Fracking nur eine begrenzte Fernwirkung hat, sind bei der Förderung zahlreiche Bohrungen notwendig (je nach Gesteinsart ca. 4 – 8 Bohrungen pro Quadratkilometer). Ein großer Teil des giftigen Frackwassers kommt mit dem Gas oder Öl wieder an die Oberfläche und muss als gefährlicher Sonderabfall entsorgt werden.

Eine eindeutige Mehrheit aller bisher vorliegenden Studien und Untersuchungen kommt zu dem Ergebnis, dass Fracking ein sehr hohes Risiko darstellt: Unfälle an Bohrplätzen und beim Transport der Stoffe, undichte oder undicht werdende Bohrungen sowie durch die Klüfte des Gesteins aufsteigende Giftstoffe gefährden das Grund- und Trinkwasser in weitem Umkreis. Die anfallende Frackflüssigkeit bildet bei der Entsorgung und Lagerung eine weitere Gefahr für Boden und Wasser. Durch die Vervielfachung der Bohrungen vervielfacht sich auch die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen.

Unser Trinkwasser ist unser höchstes Gut der Daseinsvorsorge! Wir müssen alles dafür tun es zu schützen!

U.a. haben sich die Städte Konstanz und Pfullendorf, Bad Saulgau, die Bodensee- Wasserversorgung, der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, der Kreistag Lindau, der Deutsche Bauernverband, die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), das Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen und die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU) bereits in Resolutionen gegen die Aufsuchung und Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen unter Verwendung des Fracking-Verfahrens ausgesprochen. Auch das Umweltbundesamt spricht sich in einem Gutachten zum Thema Fracking noch Ende Juli 2014 gegen Fracking oberhalb von 3 km Tiefe aus und fordert umfangreiche Forschungsarbeit um die Risiken der Technologie lückenlos zu klären. Die Verabschiedung einer Resolution gegen Fracking auch durch den Stadtrat Augsburg soll den Druck auf die Bundesregierung verstärken, den Schutz des Trinkwassers nicht dem Gewinninteresse einiger Konzerne zu opfern. Zudem muss das Ziel sein, von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden. Diesem Ziel läuft die Gewinnung von fossilen Energieträgern unter Gefährdung der Umwelt zuwider.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Schafitel Regina Stuber-Schneider Christian Pettinger Alexander Süßmair Otto Hutter Oliver Nowak

Erstellt von: Dipl.-Ing. (FH) Christian Pettinger.

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