Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Stellungnahme der Stadt Augsburg zum LEP-Fortschreibungsentwurf
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Kommunen aufgefordert, bis zum 1. April 2022 Stellung zu nehmen zur geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP). In Punkt 6.2.2 des LEP-Fortschreibungsentwurfs sind Festlegungen zur Windkraft vorgeschlagen, die jedoch völlig substanzlos bleiben, solange die 10-H-Regel für Windkraftanlagen in Bayern noch gilt.